AGB Alpenfreifall GmbH
Stand: ab 2012

1. Abschluss eines Vertrages

Der Kunde bestellt bei der Alpenfreifall GmbH einen Tandemfallschirmsprung. Dabei handelt es sich um einen Fallschirmsprung gemeinsam mit einem Begleiter (Tandem- Master). Der Absprung erfolgt aus einem Flugzeug. Bei allen Leistungen kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Alpenfreifall GmbH zustande. Die Grundlage dieses Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass Sie mit der Buchung dieses Blatt gelesen, verstanden und die darin aufgeführten Bedingungen akzeptiert haben.

2. Preise

Alle Preise können Sie unseren jeweiligen Preislisten entnehmen. Die Preise enthalten MwSt. nach österreichischem Steuersatz. Sollte sich bei den Preisen ein Fehler eingeschlichen haben, oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben vorliegen, behalten wir uns ein Recht zur Korrektur vor. Wir werden den Kunden nach Erkennen des Fehlers umgehend informieren und die Änderung über die neuen Angaben mitteilen. Der Kunde kann dann den Auftrag nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.

3. Alpenfreifall-Sprungtickets

Sie können Alpenfreifall-Tickets online via www.alpenfreifall.at erwerben. Diese werden per Postweg innerhalb einer Woche versendet. Alle Alpenfreifall-Tickets sind 24 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig und an keinen Namen gebunden. Die bezahlte Rechnung ist keine Berechtigung zum Einlösen des Tandem Fallschirmsprung. Bereits erfolgreich zugestellte Alpenfreifall-Tickets welche verloren gehen, ersetzen wir nämlich nicht. Wenn die Post ein Alpenfreifall-Ticket aufgrund einer falschen Adresse nicht zustellen konnte, so ging dieses bisher ausnahmslos an die Alpenfreifall GmbH per Postweg retour. Wir versenden dieses retour gekommene Alpenfreifall-Ticket dann gern nochmals an eine andere (vom Kunden gewünschte) Adresse. Sollte in Zukunft einmal ein nicht zustellbares Alpenfreifall-Ticket, auch nicht durch die Post an uns retourniert werden, so entstehen keine Kosten für den Besteller. Auf eine Retoursendung der Post warten wir ein Monat lang. Erst danach stellen wir ein Duplikat Alpenfreifall Ticket inclusive neuer Rechnung an eine andere (vom Kunden gewünschte) Adresse zu und das ursprüngliche Ticket verliert seine Gültigkeit. Wir bieten jährlich Termine von Mitte März bis Ende November an. Wenn der Termin mindestens 6x während der Gültigkeitsdauer des Alpenfreifall-Tickets unsererseits abgesagt wurde, verlängern wir das Alpenfreifall-Ticket kostenfrei um ein weiteres Jahr. Dies gilt nur für Tickets der Alpenfreifall GmbH (Alpenfreifall-Tickets). Verkaufte Tandem Fallschirmsprünge unserer Vermittlungspartner (Vermittler-Tickets und Vermittler-Gutscheine), sind laut deren AGB gültig. Erfragen Sie bitte die genaue Gültigkeitsdauer bei Ihrem Vermittler. Mit Stand 2021 haben wir mit den drei Firmen Salzburg Adventures, Jollydays und Loos&partner einen Vertrag.

4. Zahlungsbedingungen

Alpenfreifall-Tickets haben erst dann Gültigkeit, wenn diese vollständig bezahlt sind und die Zahlung bei der Alpenfreifall GmbH eingegangen ist. Der Besteller eines Alpenfreifall-Tickets verpflichtet sich durch die Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug nach Erhalt des Alpenfreifall-Tickets incl. Rechnung. Der Kunde kann seinen Sprung aber auch ohne Ticketbestellung zu einem bestimmten Termin buchen. In diesem Fall ist der Sprung erst vor Ort zum Termin in bar oder mit Karte zu bezahlen. Ticketbestellungen sind ideal zum Verschenken.

5. Versand

Die Zustellung des Alpenfreifall-Tickets per Post erfolgt üblicherweise innerhalb einer Woche. Sollte das Alpenfreifall-Ticket innerhalb dieses Zeitraumes nicht beim Kunden einlangen, so soll der Kunde der Alpenfreifall GmbH dies mitteilen, da davon auszugehen ist, dass das Alpenfreifall-Ticket entweder am Postweg verloren ging oder die Zustelladresse nicht richtig war.

6. Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

7. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte die Alpenfreifall GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise, weil das Flugzeug nicht zur Verfügung steht) oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geleistet werden kann, so kann die Alpenfreifall GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend zurückerstattet und Terminbuchungen von Kunden ohne Alpenfreifall-Ticket oder Vermittler-Ticket werden kostenlos storniert. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

8. Anmeldung

Eine Anmeldung im Voraus ist grundsätzlich notwendig. Je nach gewünschter Veranstaltung sollte diese vorzugsweise mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin online via www.alpenfreifall.at durch den Kunden erfolgen.

9. Termine

Die freien Termine, für die von uns angebotenen Leistungen, kann der Kunde via unserem Onlinekalender buchen (www.alpenfreifall.at)! Da alle unsere Veranstaltungen wetterabhängig sind, müssen diese zuweilen abgesagt werden. Dies geschieht spätestens am Tag des Termins. Zu solchen Absagen ist ausschließlich die Geschäftsleitung der Alpenfreifall GmbH befugt. Kurzfristige wetterabhängige oder technische Absagegründe behalten wir uns somit vor. In der Gültigkeitsdauer befindliche Alpenfreifall-Tickets oder Vermittler-Tickets werden dadurch natürlich nicht ungültig. Für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten bei Absagen haften wir nicht. Wir bitten den Kunden dann neu zu buchen.

10. Stornierung bzw. Absagen des Sprungtermins

Sollten Sie Ihren Sprungtermin nicht einhalten können (die gebuchte Zeit des Termins), so teilen Sie uns dies bitte per E-Mail (office@alpenfreifall.at) mit. Antworten Sie am besten einfach das e-Mail mit der Buchungsbestätigung.

Der Kunde kann einen gebuchten Sprungtermin stornofrei absagen, sofern zwischen dem Zeitpunkt der Absage und dem geplanten Termin 3 volle Tage liegen.

Wenn nicht, so stellen wir € 50,00 in Rechnung. (diese €50,00 sind unabhängig davon, ob der Kunde nun ein Alpenfreifall-Ticket, Vermittler-Ticket oder eben keinerlei Ticket besitzt zu bezahlen).

Am Tag des Termins ist eine Stornierung nicht mehr möglich (100% des aktuellen Alpenfreifall-Ticketpreises sind zu bezahlen, ein bereits bezahltes Alpenfreifall-Ticket wird ungültig, bzw. Vermittler-Tickets werden von der Alpenfreifall GmbH mit diesen Vermittlern abgerechnet und können nicht mehr eingelöst werden).

Wir prüfen die Gültigkeit jeglicher Tickets im Vorfeld nicht. Für die Einlösung während der Gültigkeitsdauer ist der oder die Kundin verantwortlich! Sollten Sie sich mehr als 15min verspäten, beträgt die Storno ebenfalls 100% (100% des aktuellen Alpenfreifall-Ticketpreises sind zu bezahlen, ein bereits bezahltes Alpenfreifall-Ticket wird ungültig, bzw. Vermittler-Tickets werden von der Alpenfreifall GmbH mit diesen Vermittlern abgerechnet und können nicht mehr eingelöst werden). An ausgebuchten Tagen haben wir leider nicht die Möglichkeit länger auf den Kunden zu warten.

Werden die Teilnahmevoraussetzungen (Pkt. 11) zu ihrem Sprungtermin nicht erfüllt, beträgt die Storno ebenfalls 100% (100% des aktuellen Alpenfreifall-Ticketpreises sind zu bezahlen, ein bereits bezahltes Alpenfreifall-Ticket wird ungültig, bzw. Vermittler-Tickets werden von der Alpenfreifall GmbH mit diesen Vermittlern abgerechnet und können nicht mehr eingelöst werden).

11. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen sind körperlich keine hohen Voraussetzungen notwendig. Eine durchschnittlich gute Gesundheit und stabile physische Konstitution reichen im Normalfall aus. Eine Altersgrenze nach oben besteht für Teilnehmer, falls vorgenanntes gegeben ist, nicht.

Als Mindestalter für die Teilnahme gilt 13 Jahre und einer Mindestkörpergröße von 140 cm. Bei Minderjährigen muss uns eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Es reicht auch deren Unterschrift auf dem Beförderungsvertrag, der vor dem Sprung zu unterzeichnen ist.

Das Körpergewicht des Teilnehmers darf für alle Veranstaltungen nicht mehr als 85 kg betragen. Das Gewicht wird vor Ort mit einer Waage kontrolliert. Dem gewogenen Gewicht werden 2kg aufgrund der Kleidung abgezogen.

Fragen Sie bitte nach, falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die körperlichen und physischen Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung über die Mitnahme obliegt in Zweifelsfällen unserem Verantwortlichen vor Ort. Weiters ist vor Sprungantritt ein Beförderungsvertrag vor Ort zu unterzeichnen.

Sollten am Tag Ihres Sprungtermins eine der Teilnahmevoraussetzungen nicht gegeben sein, so springen wir nicht mit Ihnen und die Stornobedingungen aus Pkt.10 greifen (nämlich 100% des aktuellen Alpenfreifall-Ticketpreises sind zu bezahlen, ein bereits bezahltes Alpenfreifall-Ticket wird ungültig, bzw. Vermittler-Tickets werden von der Alpenfreifall GmbH mit diesen Vermittlern abgerechnet und können nicht mehr eingelöst werden).

12. Versicherungen

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen bzw. die Luftsportgeräte und Luftfahrzeuge folgendermaßen versichert:
a) Luftfahrtshaftpflichtversicherung und Passagier Haftpflichtvesicherung!
b) Fluggast-Unfall-Versicherung!
c) Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeuges für Personen und Sachschäden!
Für jeden darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer persönlich verantwortlich.

13. Haftungsausschluss

Der Kunde darf beim Tandemsprung keine Uhren und Wertgegenstände oder sonstige Fremdkörper, wie beispielsweise Handys, Pulsgurte oder Kameras, mitführen. Sollten derartige Gegenstände des Kunden beschädigt werden, so wird jegliche Haftung der Alpenfreifall GmbH ausgeschlossen. Für Sachschäden, die ein Kunde erleidet, haftet die Alpenfreifall GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

14. Ablauf der Veranstaltung

Jede unserer Veranstaltungen soll für Sie ein Erlebnis und auch ein Genuss sein. Bitte nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Anfahrt, Vor- u. Nachbereitung und planen Sie auch eventuell mögliche Verzögerungen ein. Der Zeitbedarf wird sich bei allen Aktivitäten in der Regel auf maximal 4 Stunden erstrecken. Verzichten Sie bitte unbedingt auf Alkohol, auch am Abend zuvor, seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ausreichend. Die notwendige Ausrüstung wird Ihnen die Alpenfreifall GmbH oder von einem beauftragten Veranstalter vor Ort zur Verfügung gestellt. Tragen Sie bequem sitzende, robuste und auf die Jahreszeit abgestimmte Kleidung und Sportschuhe mit glatter Sohle. Der zeitliche Ablauf u. die Einteilung der Luftfahrzeuge am Veranstaltungsort werden ausschließlich durch unsere Verantwortlichen geregelt, die Ihre Wünsche nach Möglichkeit gerne berücksichtigen.

15. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Alpenfreifall GmbH und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das österreichischem Recht Anwendung. Gerichtstand Gmunden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzbestimmung, die unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt, zu vereinbaren. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.